Der Energieausweis ist
entsprechend Energieeinsparverordnung (EnEV) zwingender Bestandteil der Verkaufsunterlagen.
Hierbei wird zwischen zwei Ausweisarten unterschieden: Während der Verbrauchsausweis auf die Verbrauchswerte der vergangenen Jahre basiert, bedarf es für die Erstellung eines Bedarfsausweises
einer umfassenden Erhebung durch einen Fachmann.
Verstöße im Zusammenhang mit der Ausstellung des Energieausweises zählen als Ordnungswiedrigkeit und können mit Bußgeldern in Höhe von 15.000 € geahndet werden.
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