Der Energieausweis - verpflichtend

Achtung - wir möchten Sie an dieser Stelle auf den Stellenwert eines Energieausweises hinweisen. Diesen können wir Ihnen aus Grund der gesetzlichen Anforderungen jedoch als seriöser Dienstleister nicht als Standard-Prozess anbieten.


Der Energieausweis - Pflicht, nicht Kür

Der Energieausweis ist entsprechend Energieeinsparverordnung (EnEV) zwingender Bestandteil der Verkaufsunterlagen

Hierbei wird zwischen zwei Ausweisarten unterschieden: Während der Verbrauchsausweis auf die Verbrauchswerte der vergangenen Jahre basiert, bedarf es für die Erstellung eines Bedarfsausweises einer umfassenden Erhebung durch einen Fachmann.

 

Verstöße im Zusammenhang mit der Ausstellung des Energieausweises zählen als Ordnungswiedrigkeit und können mit Bußgeldern in Höhe von 15.000 € geahndet werden.

 

Weitere wichtige Hintergrundinformationen finden Sie hier


Welchen Ausweis benötigen Sie?

Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren. Sie müssen also nicht aktiv werden, wenn Ihnen aus dieser Zeit bereits ein Ausweis vorliegt und Sie seither keine wesentlichen Umbau-/ Sanierungsarbeiten vorgenommen haben.

 

Sollte dies jedoch nicht zutreffen, sollten Sie sich mittels Checkliste der Energieagentur NRW darüber informieren, welcher Ausweis für Sie der richtige ist.